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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12   

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https://dejure.org/2013,10818
OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12 (https://dejure.org/2013,10818)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.03.2013 - 1 L 96/12 (https://dejure.org/2013,10818)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. März 2013 - 1 L 96/12 (https://dejure.org/2013,10818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    EGV 1760/2000, ViehVerkV
    Verstoß gegen Einhaltung der Rinderkennzeichnungsbestimmungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2
    Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Einhaltung der Rinderkennzeichnungsbestimmungen i.R.d. Geltendmachung eines Verfahrensmangels zur Rechtfertigung der Berufungszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verstoß gegen Einhaltung der Rinderkennzeichnungsbestimmungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Einhaltung der Rinderkennzeichnungsbestimmungen i.R.d. Geltendmachung eines Verfahrensmangels zur Rechtfertigung der Berufungszulassung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Behaupteter Ablesefehler bei Rinderkennzeichnung durch Mitarbeiter des Veterinäramtes muss schlüssig dargelegt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12
    Auch kann mit einem bloßen Angriff gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts bzw. einem reinen Zur-Überprüfung-Stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 - Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12
    Auch kann mit einem bloßen Angriff gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts bzw. einem reinen Zur-Überprüfung-Stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 - Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2013 - 1 L 96/12
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 14.02.2007 - 6 C 28.05

    Teilnehmeranschlussleitung; Glasfaser; Zugang; Entgeltgenehmigung;

  • BVerwG, 01.10.1981 - 5 B 66.81

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 16 A 2599/13
    vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 28. April 2009 - 2 L 171/07 -, RdL 2009, 334 = juris, Rn. 8 und 12 ff.; Schl.-H. OVG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 LB 14/10 -, juris, Rn. 53; OVG S.-A., Beschluss vom 22. März 2013 - 1 L 96/12 -, juris, Rn. 30; Bay. VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 21 ZB 13.1097 -, juris, Rn. 11 ff.; VG Münster, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 9 K 773/10 -, juris, Rn. 47 ff.; VG Schwerin, Urteil vom 7. März 2014 - 3 A 1161/11 -, juris, Rn. 41 f.; VG Augsburg, Urteil vom 13. Mai 2014 - Au 3 K 14.35 -, juris, Rn. 26 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 30. April 2015 - W 3 K 14.878 -, juris, Rn. 29; VG Saarl., Urteil vom 18. Juni 2014 - 1 K 574/12 -, juris, Rn. 68; vgl. auch Härtel, in: Terhechte (Hrsg.), Verwaltungsrecht der Europäischen Union, 2011, § 37 Rn. 82, sowie in: Ruffert (Hrsg.), Europäisches Sektorales Wirtschaftsrecht, 2013, § 7 Rn. 178.
  • VG Minden, 11.02.2019 - 11 K 940/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2015 - 16 A 2599/13 -, n.v., unter Hinweis auf u.a.: Vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 28. April 2009 - 2 L 171/07 -, juris Rn. 8 und 12 ff.; Schl.-H. OVG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 LB 14/10 -, juris Rn. 53; OVG S.-A., Beschluss vom 22. März 2013 - 1 L 96/12 -, juris Rn. 30; Bay. VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 21 ZB 13.1097 -, juris Rn. 11ff.
  • VG Minden, 08.09.2023 - 10 K 282/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2015 - 16 A 2599/13 -, n.v., unter Hinweis auf u.a.: OVG M.-V., Beschluss vom 28. April 2009 - 2 L 171/07 -, juris Rn. 8 und 12 ff.; Schl.-H. OVG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 LB 14/10 -, juris Rn. 53; OVG S.-A., Beschluss vom 22. März 2013 - 1 L 96/12 -, juris Rn. 30; Bay. VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 21 ZB 13.1097 -, juris Rn. 11ff.
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